Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung hat man einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Firmen welche Daten die Organisation speichert, woher sie kommen und worum sie die Daten benötigt. Auf der Webseite Datenschmutz gibt es ein Formular, über das man sich entsprechende Schreiben für Behörden und Institutionen zur Speicherung und Verwendung der Daten zur eigenen Person anfordern kann. Neben verschiedenen Landes-, Bundes- und EU-Behörden, wie Polizei und Verfassungsschutz, kann man auch Schreiben für Scoring-Agenturen, wie Schufa und Bürgel, erstellen.

Bei selbstauskunft.net gibt es auch ein Angebot, bei dem die Anfragen per Fax verschickt werden. Probiert habe ich es noch nicht.

Für Auskünfte bei Firmen habe ich mir diese Vorlage zusammengebaut:

Betreff: Antrag auf Auskunftserteilung gemäß DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 1 DSGVO (EU) 2016/679 bitte ich Sie hiermit, mir schriftlich bis zum Datum in 30 Tagen darüber Auskunft zu erteilen:

  1. welche Daten zu meiner Person Sie verarbeiten und gespeichert haben,
  2. zu welchem Zweck Sie diese Daten verarbeiten bzw. speichern,
  3. wie lange etwaig gespeicherte Daten bei Ihnen verbleiben bzw. nach welchen Kriterien diese Daten gelöscht werden,
  4. aus welcher Quelle Sie diese Daten bezogen haben und
  5. an welche Dritten (bitte mit Namen und Adresse) Sie personenbezogene Daten über mich in den letzten zwölf Monaten übermittelt haben.

Sie können mich anhand der folgenden Informationen identifizieren: * E-Mail: joerg@jo-so.de * Anschrift: …

Mit freundlichen Grüßen\ Jörg Sommer

Leider ist meine Erfahrung, dass Firmen nicht auf den Grund der Datennutzung eingehen.