In der Veröffentlichung zur Staatsschuldentilgung ist in Tabelle 1 ein Vergleich der Entwicklung von Steuerarten zwischen 1950 und 2009 aufgeführt. Die Angaben wurden Quellen vom Bundesministerium der Finanzen (Tabellen 1950–1953 und 2006–2009) entnommen.
| Steuerart | Prozent der Gesamtsteuer 1950 | Prozent der Gesamtsteuer 2009 | Unterschied in Prozent | 
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 21,7 | 33,77 | +55,62 | 
| Einkommensteuer | 9,89 | 5,04 | −49,04 | 
| Vermögensabgabe | 8,8 | 0,0 | −100,0 | 
| Lohnsteuer | 8,56 | 25,79 | +201,29 | 
| Körperschaftssteuer | 6,87 | 1,46 | −78,47 | 
| Grundsteuer | 5,45 | 2,08 | −61,84 | 
| Gewerbesteuer | 4,94 | 6,18 | +25,1 | 
| Total (in Mio. Euro) | 10.783 | 524.000 | 
Interessant ist wirklich 2009 der geringere Anteil an Steuern auf Vermögen gegenüber 1950.
Die historische Entwicklung der Spitzensteuersätze in den USA, Großbritannien und Deutschland ist auch wunderbar vom Katapult-Magazin illustriert wurden. Von 1953 an sank der Spitzensteuersatz von 66 % auf heute 42 %.
Bei der Zeit gibt es auch eine Einordnung zur Relevanz des Spitzensteuersatz' für Normalverdiener: Wichtig für die Debatte über Steuerbelastung ist zu sagen, dass die Steuersätze nur ab bestimmten Grenzen gelten. Erst für den Betrag Gesamteinkommen minus 56.000 € bezahlt man den Spitzensteuersatz. Für die 56.000 € gilt ein geringerer Steuersatz. Die Bestimmung des Gesamtsteuersatz' ist recht kompliziert, weil es eine Mischung aus verschiedenen Steuersätzen für bestimmte Stufen ist.