In der Veröffentlichung zur Staatsschuldentilgung ist in Tabelle 1 ein Vergleich der Entwicklung von Steuerarten zwischen 1950 und 2009 aufgeführt. Die Angaben wurden Quellen vom Bundesministerium der Finanzen (Tabellen 1950–1953 und 2006–2009) entnommen.

Steuerart Prozent der Gesamtsteuer 1950 Prozent der Gesamtsteuer 2009 Unterschied in Prozent
Umsatzsteuer 21,7  33,77 +55,62
Einkommensteuer 9,89 5,04 −49,04
Vermögensabgabe 8,8  0,0  −100,0 
Lohnsteuer 8,56 25,79 +201,29
Körperschaftssteuer 6,87 1,46 −78,47
Grundsteuer 5,45 2,08 −61,84
Gewerbesteuer 4,94 6,18 +25,1 
Total (in Mio. Euro) 10.783 524.000

Interessant ist wirklich 2009 der geringere Anteil an Steuern auf Vermögen gegenüber 1950.

Die historische Entwicklung der Spitzensteuersätze in den USA, Großbritannien und Deutschland ist auch wunderbar vom Katapult-Magazin illustriert wurden. Von 1953 an sank der Spitzensteuersatz von 66 % auf heute 42 %.

Bei der Zeit gibt es auch eine Einordnung zur Relevanz des Spitzensteuersatz' für Normalverdiener: Wichtig für die Debatte über Steuerbelastung ist zu sagen, dass die Steuersätze nur ab bestimmten Grenzen gelten. Erst für den Betrag Gesamteinkommen minus 56.000 € bezahlt man den Spitzensteuersatz. Für die 56.000 € gilt ein geringerer Steuersatz. Die Bestimmung des Gesamtsteuersatz' ist recht kompliziert, weil es eine Mischung aus verschiedenen Steuersätzen für bestimmte Stufen ist.