In der Lage der Nation 164 war ein Thema der Vorschlag von Jens Span zur digitalen Versorgung im Gesundheitswesen. Hierzu habe ich bei LdN einen Kommentar geschrieben:

Beim Vorstoß, dass Krankenkassen demnächst App-Entwicklung finanzieren sollen, sollte unbedingt auf den Aufruf »Public money, public code« der FSFE hingewiesen werden; https://publiccode.eu/.

Bei der für Softwareentwicklung üblichen Projektarbeit sind mit dem Abschluss der Arbeiten die Kosten des Auftragnehmers beglichen. Er hat keine unbezahlte Investitionen, wie vielleicht bei der Entwicklung eines Medikaments oder Autos. Daher gibt es von Seiten der Programmierfirma keinen Anspruch, durch die Folgevermarktung der Apps, weitere Kosten zu decken. Die Krankenkassen wiederum sollen mit Apps auch keinen Gewinn erwirtschaften, sprich nicht zum Software-Vermarkter werden. Es gibt keine sinnvolle Rechtfertigung, den Code unter Verschlusssache zu halten, und eher im Gegenteil gibt es Vorteile, wenn der Code auch anderen zur Verfügung steht; Stichwort Transparenz und Offenheit.

Das Digitalisierungspaket von Jens Span klingt für mich wie eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme, die Herr Altmeier nicht anpacken wollte.