Kurzarbeitergeld

Im Rahmen der Corona-Krise kam irgendwann die Meldung, dass das Kurzarbeitergeld erhöht von 60 % auf 80 % erhöht wird. »Schön«, denkt man da, »sie tun was für die Betroffenen«. Aber ich höre da auch schon wieder die Neider aufschreien, die ihre Last allein tragen müssen und wieder gegen die Kurzarbeitergeldempfänger sticheln.

Aber: wenn man genau hinsieht, stellt sich heraus, diese Erhöhung ist gar nicht so schön, wie sie klingt: Die Erhöhung erfolgt stufenweise * ab dem 4. Monat des Bezugs erhöht es sich um 10 % * ab dem 7. Monat des Bezugs erhöht es sich um 20 % und die Regelung gilt nur bis Ende 2020. (Quelle: anwalt.de)

Wer also im April in Kurzarbeit wechseln musste, bekommt erst ab Juli die Erhöhung um 10 % und ab Oktober die Erhöhung um 20 %, aber auch nur für 3 Monate bis Ende des Jahres. Und der Arbeiter muss durchgängig in Kurzarbeit sein. Wer zwischenzeitlich die Kurzarbeit unterbricht, weil Aufträge gekommen sind, kommt noch später in den Genuss der Erhöhung.

Die Masse an Kurzarbeitern wird davon also nicht profitieren – ich hoffe jedenfalls, dass bis Juli für viele die normale Arbeitszeit wieder begonnen hat. Aber es bleibt die Botschaft »die Regierung hat das Kurzarbeitergeld erhöht« und damit werden auch wieder genug Anschuldigungen aufkommen »ihr bekommt ja mehr Geld«, obwohl dem erst unter Bedingungen ist.

Sonderzahlung für Pflegekräfte

Eine ähnliche Finte ist die Meldung im April, den »Pflegekräften 1500 € Bonus« zu zahlen. Aber als es jetzt konkret wurde, kam heraus, dass die Pflegekräfte nur 1000 € von staatlicher Seite bekommen und 500 € möge bitte der Arbeitgeber noch dazu geben. Wenn der keine Lust hat, sind es nur 1000 €.

Verdächtig finde ich auch die Formulierung dazu beim Deutschlandfunk: »einmalige und steuerfreie Sonderzahlung für Altenpflegefachkräfte«. Wird dieser Bonus also nicht für Hilfskräfte oder Ergotherapeuthen gezahlt? Ist am Ende die gönnerhaft klingende Meldung also auch wieder an so viele Bedingungen geknüpft, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen in den Genuss dieser Zahlungen kommt?

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