Das Bundesinstitut für Risikobewertung wollte 2019 das Gutachten über das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat (z. B. in Round-up von Bayer/Monsanto enthalten) nicht veröffentlichen. Über das Informationsfreiheitsgesetz war das Institut aber dazu gezwungen, jedem Antragsteller das Gutachten auszuhändigen. Also hat Frag den Staat eine Kampagne aufgelegt und jeder konnte in mit einem standardisierten Schreiben das Gutachten anfordern.

In der Folge gab es zu einen Rechtsstreit mit Frag den Staat über die öffentliche Zugänglichmachung für alle; also salopp gesagt, ob sie das Dokument auf ihre Webseite packen dürfen. Und nun hat das Landgericht Köln geurteilt, dass bei einem Werk, das an rund 45 000 Personen verteilt wurde, kein Urherrechtsanspruch auf Nichtveröffentlichung besteht.

Genial! Frag den Staat hat das Urheberrecht ausgehebelt, indem es einfach hinreichend viele Leute hat das Werk abfragen lassen. Es ist also jetzt mit noch mehr solchen DDOS-Angriffen zu rechnen, wenn irgendwelche Behörden die Veröffentlichung von Werken mit dem „Zensurheberrecht“ blockieren.

Urteil gegen Zensurheberrecht: Glyphosat-Gutachten darf veröffentlicht werden

So ganz wollte das Bundesinstitut auch nach zwei verlorenen Klagen nicht einsehen, dass es Informationen für die Öffentlichkeit beschaffen soll und unschöne Ergebnisse ebenso zu veröffentlichen hat: »Glyphosat-Gutachten: Bundesinstitut für Risikobewertung verliert erneut Klage gegen uns«.

Schmidt sorgte für Verlängerung der Glyphosat-Zulassung

Bei Glyphosat sei auch nochmals an den CSU-Politiker Christian Schmidt erinnert, der 2017 gegen den Willen der Regierung für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU sorgte: