Der Artikel »The State of Open Source Licensing – tecosystems« diskutiert die Bedeutung der GNU General Public License und den Wandel von freiheitserhaltenden Lizenzen hin zu einfachen Lizenzen. Für die Nutzer 1. Grades gibt es bei keinen Unterschied: Mit beiden bekommt man den Quelltext und darf ihn verwenden. Der wesentliche Unterschied liegt beim Nutzer 2. Grades, also dem Nutzer des Nutzers: Die GPL verpflichtet dazu, Anpassungen am Quelltext den jeweiligen Nutzern zur Verfügung zu stellen und ihnen die gleichen Rechte einzuräumen, die sie erhalten haben. Mit der MIT-Lizenz oder der Apache Lizenz ist der Nutzer nicht dazu verpflichtet, seinen Nutzern gleiche Rechte zu gewähren.

Für Unternehmen haben die einfachen Lizenzen den Vorteil, dass sie sich keine großen Gedanken über die Folgen einer Nutzung machen müssen und können einfach den Sack zu machen. Bei der GPL müssten sie entsprechend den Quelltext verteilen und auch akzeptieren, dass andere ihn nutzen.

Laut dem Artikel ist von 2010 bis 2017 die Häufigkeit der Nutzung der GPL leider geschrumpft und die MIT/AL wird häufiger verwendet. Allerdings ist noch gravierender, dass in den letzten Jahren weniger als 20 % der Projekte bei GitHub überhaupt eine Lizenz ausgewiesen haben. Vielen Autoren oder Programmierern scheint es egal zu sein, was mit ihrem Werk passiert. Dies passt zwar einerseits zur freien (Kopier-)Mentalität des Internets, aber andererseits deckt sich das nicht mit dem tatsächlich geltenden Urheberrecht. Meiner Meinung nach sollte man von Werken, die keine Lizenzangabe enthalten, die Finger lassen – was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.