Bei Twiter gab es die Information, dass das bayrische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) gegen die Veröffentlichung von Geodaten vorgeht. Dazu ist jetzt bei Netzpolitik ein Artikel erschienen, der die Sachlage erläutert: »Offene Geodaten: Bayern geht gegen Open-Data-Aktivist:innen vor«.

Rechtlich gesehen scheint der Fall etwas verzwickt zu sein, da das LDBV sich auf das Urheberrecht beruft, aber Teile der Daten von den eigentlichen Urhebern (anderen Landesämtern, die das LDBV vertritt) bereits als freie Daten veröffentlicht wurden.

Das LDBV führt auch nicht nur einen Streit, sondern geht gleich gegen mehrere Veröffentlichungen vor. In einem anderen Fall wird mit dem Datenbankschutz argumentiert, weil die Daten, um die es geht, eine Kombination aus Geodaten und Postleitzahlen sind, für die wohl die Tochtergesellschaft Deutschen Post Direkt GmbH der Deutschen Post AG das Urheberrecht hält.

Wem sich bisher noch nicht die Fußnägel nach oben gerollt haben, dem könnte vielleicht der abschließende Absatz des Textes helfen:

Erst gestern hat der Bundestag die Reform des Urheberrechtsgesetzes beschlossen. Markus Drenger bemängelt, dass hier eine wichtige Anpassung noch immer fehle: die Bestimmungen zu amtlichen Werken sollte seiner Meinung nach ausgedehnt werden.

War das nicht mal was mit offenen Daten bei der CDU? Warum die CDU das wohl wieder vergessen hat?